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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Frankfurt-Höchst e.V. findest du hier .

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Warum es sich lohnt, Mitglied in der DLRG zu sein:

  • Du kannst ehrenamtlich mitwirken und damit Hilfe leisten und etwas Gutes tun,
  • Du lernst viele neue Menschen kennen und schließt mitunter Freundschaften fürs Leben,
  • Du lebst und erlebst ein einzigartiges Gemeinschaftsgefühl und großartigen Freizeitspaß,
  • Du genießt ein großes Angebot an Unternehmungen, Einsätzen und Weiterbildungen,
  • Du hast die Chance, sich selbst verwirklichen und Anerkennung erfahren,
  • Du profitierst voneinander durch gemeinsamen Wissens- und Erfahrungserwerb und deren Weitergabe,
  • Du kannst soziale Kompetenzen durch aktive Mitarbeit in allen Bereichen erwerben,
  • Du hast vielfältige Mitgestaltungsmöglichkeiten und kannst in vielen Dingen mitbestimmen,
  • Du unterstützt mit deinem Beitrag die Finanzierung der Aufgaben der DLRG und
  • Du kannst den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen, da wir ein gemeinnützlicher Verein sind.

Zusätzlich erhältst Du als Mitglied der Ortsgruppe Frankfurt-Höchst e.V. Vergüstigungen bei der Teilnahme an unseren Erste-Hilfe- und Schwimmkursen.

Wie werde ich Mitglied?

Eine Mitgliedschaft in der DLRG ist schon ab dem ersten Lebenstag möglich.

Als Mitglied (Einzelperson oder Firma) unterstützt Du die ehrenamtliche Arbeit, die von unseren aktiven Ausbilder und Helfer das ganze Jahr über geleistet wird mit 40,-€/Jahr.

Der Familienbeitrag mit 80,-€/Jahr soll Familien mit Kindern unterstützen. Dazu ist erforderlich, dass mindestens ein Elternteil von drei Familienmitgliedern Vereinsmitglied ist, der auch die zahlende Person ist. Weiterhin ist ein gemeinsamer Wohnsitz der Familienmitglieder notwendig. Als Familie werden Eltern mit ihren Kindern definiert, unabhängig von der Familienform (alleinerziehend, verheiratet, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft). Für Kinder muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Sie verbleiben längstens bis zum 18. Lebensjahr im Familienbeitrag und werden mit Ablauf des Jahres automatisch als Einzelmitglied geführt.

Mitgliedsantrag

Vereinssatzung

Beitrags- u. Gebührenordnung (gültig ab 01.04.2025)

 

Gerne können sie Fragen dazu an die Ortsgruppenleitung oder Geschäftsführung stellen.

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