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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der DLRG Frankfurt-Höchst e.V.

 

Anmeldeverfahren

Eine Anmeldung zu Trainings, Kursen und Seminaren ist ausschließlich online möglich. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Vertragspartner ist der Teilnehmer. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn der Mitgliedsbeitrag entrichtet und bei der DLRG OG Frankfurt-Höchst e.V. eingegangen ist. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.
Für Schwimmanmeldungen gilt zusätzlich: Vor Beginn des Trainings müssen alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Nachweise, Mitgliedsantrag, Gesundheitserklärung) vollständig vorliegen. Eine Bearbeitung im Schwimmbad ist nicht möglich. Ohne Versicherungsschutz ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme setzt die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen voraus. Nachweise können per Scan an den Leiter Ausbildung gesendet oder zu Beginn der Veranstaltung im Original vorgelegt werden. Liegen die Nachweise nicht vor, kann die Kursleitung die Teilnahme verwehren oder die Bescheinigung zurückhalten. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Der Teilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) erkennt die Prüfungsordnung und deren Ausführungsbestimmungen an. Vor oder während des Trainings kann eine ärztliche Untersuchung oder alternativ eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand verlangt werden.

Zusage/Absage der Teilnahme

Anmeldungen werden nach Eingangsdatum und Verfügbarkeit berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Bei Überbuchung erfolgt eine Aufnahme auf die Warteliste. Personen auf der Warteliste erhalten zu Veranstaltungsbeginn eine Absage.

Anwesenheitspflicht / Ausbildungserfolg

Für das Erreichen der Ausbildungsziele ist eine durchgehende Teilnahme erforderlich. Bei triftigem Grund für das Fehlen ist die Kursleitung frühzeitig zu informieren. Nach dreimaligem unentschuldigtem Fehlen kann die Teilnahme untersagt und der Platz neu vergeben werden. Das Erreichen des Ausbildungsziels kann nicht garantiert werden und eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.

Rücktritt von der Anmeldung

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Nach Anmeldeschluss werden die vollen Gebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer nachrückt. Bei Absage später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen können zusätzliche Kosten berechnet werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Gebühr erlassen werden.

Änderungen / Absagen von Lehrgängen

Die DLRG OG Frankfurt-Höchst e.V. bemüht sich, Absagen und Änderungen zu vermeiden. Bei kompletter Absage erfolgt eine vollständige Rückerstattung. Bei Termin- oder Ortsänderungen bleibt die Buchung bestehen, eine kostenfreie Stornierung ist möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten.

Bildrechte

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der DLRG OG Frankfurt-Höchst e.V. gemacht werden. Die Veröffentlichung erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung, z. B. über den Mitgliedsantrag. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Verhalten im Schwimmbad

Einlasskontrolle

Der Zugang zum Bad erfolgt über die Einlasskontrolle der DLRG. Bitte zeigen Sie Ihren Mitgliedsausweis vor. Ein pünktliches Erscheinen ist zwingend erforderlich, da die Einlasskontrolle nach 10 Minuten anderen Aufgaben nachgeht. Ein späterer Einlass kann sich dadurch deutlich verzögern.

Empfohlene Ausrüstung

Für das Schwimmtraining sollten folgende Dinge mitgebracht werden:

  • 2-€-Münze zum Verschließen des Spinds
  • Badekleidung
  • Badeschuhe
  • Handtuch
  • Duschgel
Selbstständigkeit in den Umkleiden

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in der Lage sein, sich in den Umkleideräumen eigenständig an- und auszuziehen. Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und Toiletten erfolgt ohne ständige Beaufsichtigung durch die DLRG.

Schwimmprüfungen

Prüfungen werden in geeigneter Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel durchgeführt. Dazu zählen:

  • Keine Schwimmbrillen (Ausnahme: nach Absprache im Übungsbetrieb)
  • Keine Ohrstöpsel oder Auftriebshilfen

Burkinis oder vergleichbare Schwimmbekleidung sind auch bei Prüfungen zulässig, sofern sie die Sicherheit sowie die Schwimm- und Tauchfähigkeit nicht beeinträchtigen.

Hausrecht und Regeln

Der Badbetreiber übt das Hausrecht aus. Die Hausregeln des Schwimmbads sind verbindlich und müssen eingehalten werden.

 

Frankfurt, den 01.09.2025, der Vorstand der OG Frankfurt-Höchst e.V.

 

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